Fragen zum Schulalltag
Die Kinder der ersten und zweiten Klasse haben die Möglichkeiten, nach der Unterrichtszeit in der fünften Stunde an der Betreuung teilzunehmen. Hierzu wurden pädagogische Mitarbeiter eingestellt. Zurzeit gibt es zwei Betreuungsgruppen. Die einstündige Betreuungszeit liegt am Ende des Schulvormittages und endet um 12:40 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. An- und Abmeldungen können immer nur zu einem Halbjahr erfolgen. Formulare hierfür sind im Büro erhältlich.
Alle Fundsachen werden auf einem Fundtisch im Eingangsbereich gesammelt. Nicht abgeholte Fundsachen werden zu den Sommerferien an die Kleidersammlung des roten Kreuzes gespendet.
Bitte informieren Sie das Sekretariat und die Klassenlehrerin, damit wir Sie weiterhin erreichen können.
In Niedersachsen sind alle staatlichen Grundschulen verlässlich. Das bedeutet für Kinder und Eltern: Die Schule garantiert Ihnen eine verlässliches Unterrichts- und Betreuungsangebot von fünf Stunden am Tag. In dieser Zeit wird Ihr Kind garantiert in der Schule betreut und unterrichtet.
Bei Nichtteilnahme am Sport/Schwimmunterricht genügt eine Eintragung der Erziehungsberechtigten ins Kontaktheft, das der Sportlehrerin vorgelegt wird. Bei längeren Erkrankungen (ab der 4. versäumten Unterrichtsstunde) wird ein Attest verlangt.
Wenn Sie ihr Kind aus einem wichtigen Grund beurlauben lassen müssen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen kann die Klassenlehrerin bewilligen. Längere Freistellungen vom Unterricht müssen bei der Schulleitung rechtzeitig beantragt werden. Eine Beurlaubung vor oder im Anschluss an die Ferien kann nur in dringenden begründeten Ausnahmefällen von der Schulleitung erteilt werden, jedoch nicht in Verbindung mit einer privaten Urlaubsreise.
Sie werden auf Ihrem Elternabend darüber eine Vereinbarung treffen/ bereits getroffen haben. Ansonsten gilt: Sie schreiben diesen Wunsch in das Mitteilungsheft Ihres Kindes oder rufen Sie im Sekretariat an, um einen Termin auszumachen. Gespräche zwischen Tür und Angel (z.B.: vor Unterrichtsbeginn oder direkt nach Schulschluss) finden in einer unruhigen Atmosphäre statt und sind deshalb meist unergiebig und für alle Beteiligten wenig hilfreich.
In der Schule, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind unfallversichert. War ein Arztbesuch erforderlich, informieren Sie unverzüglich die Klassenlehrerin und das Sekretariat, so dass eine Unfallmeldung beim Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) erfolgen kann.
Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule. Informieren Sie die Schule in der Zeit von 7:30-9:25 Uhr und sprechen Sie im Zweifelsfall auch auf den Anrufbeantworter. Falls Ihr Kind unentschuldigt fehlt, werden wir uns telefonisch bei Ihnen melden, um sicher zu gehen, dass es nicht zu einem Zwischenfall auf dem Schulweg gekommen ist. Im Klassenbuch und auf dem Zeugnis werden entschuldigte und unentschuldigte Fehltage vermerkt.